Der Irrtum des Herrn Eichel

Autor/en
Hans-Werner Sinn
Die Zeit, Nr. 32, 01. August 2002, S. 26 (Titel nicht vom Autor gewählt).

Zu viele Geschenke für die Konzerne

Die Steuerreform des Jahres 2001 war ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des deutschen Wirtschaftsstandorts. Sie wird besteuerbare Gewinne internationaler Konzerne hierher lenken, Direktinvestitionen anlocken und Investitionen zurückdrängen, die nur wegen der Steuerersparnis geplant werden. Das Steuersystem verliert einen Teil seiner Lenkungswirkung. Investiert wird wieder dort, wo echte Gewinne winken.

Im Hochsteuerland Deutschland kann man nur Steuerreformen fordern, die Steuersenkungen und damit Steuerausfälle bringen. Nur dürfen die Steuereinnahmen nicht völlig verschwinden. Sonst kann der Staat seine Aufgaben nicht erfüllen. Daran gemessen kann die Reform von 2001 nicht zufrieden stellen, denn sie hat das Körperschaftsteueraufkommen, das vor allem von großen Unternehmen stammt, nicht nur reduziert, sondern sogar negativ werden lassen. Einnahmen von 23,6 Milliarden Euro im Jahr 2002 stand 2001 ein Minus von 400 Millionen Euro gegenüber. Mit der Körperschaftsteuer hat der Staat die Kapitalgesellschaften im Jahr 2001 also sogar subventioniert.

Niemand kann das gewollt haben. Wie kam es nur dazu? Die Freistellung der Veräußerungsgewinne, die schlechte Konjunktur und eine verstärkte Verlustverrechnung mit ausländischen Töchtern gehören zu den Gründen. Der Hauptgrund ist jedoch, dass die Unternehmen das Recht erhielten, in früheren Jahren bereits versteuerte und einbehaltene Gewinne nun auszuschütten und so die alten, bereits gezahlten höheren Steuern durch neue, niedrigere zu ersetzen. Für Gewinne, die von 1999 bis 2000 mit 40 Prozent belastet waren, ließ sich so etwa Im Nachhinein die Steuerlast auf 25 Prozent senken. Durch die Ausschüttung wurde die Steuerreform also auf vergangene Perioden ausgedehnt.

Dem Verschwinden der Körperschaftsteuer steht zwar eine Zunahme der Kapitalertragsteuer um etwa sieben Milliarden Euro gegenüber, die auf die zusätzlichen Gewinnausschüttungen erhoben wurde. Aber den gegenwärtigen Mehrerträgen der Kapitalertragsteuer stehen künftige Mindererträge gegenüber. Je mehr Gewinne heute ausgeschüttet werden, desto stärker sinken die Rücklagen und damit auch zukünftige Ausschüttungen. Von den gegenwärtigen Mehreinnahmen bei der Kapitalertragsteuer bleibt nichts übrig, wenn man sie mit dem Bartwert der künftigen Mindereinnahmen saldiert. Dagegen, sind die derzeitigen Ausfälle bei der Körperschaftsteuer definitive Verluste des Fiskus. Den Aktionären der Kapitalgesellschaften wurden durch die nachträgliche Korrektur also echte Geschenke gemacht.

Wenn man das Wachstum fördern will, ist es ziemlich sinnlos früher bereits gezahlte Steuern zurückzuerstatten. Von Steuererleichterungen für bereits investiertes Kapital kann man sich keine positiven Effekte erhoffen. Neue, Wachstum schaffende Investitionen werden nur angeregt, wenn man die durch sie selbst erwirtschafteten Gewinne entlastet..

Besonders problematisch sind die Steuergeschenke für das erklärte Ziel, die Eigenkapitalbasis der Unternehmen zu stärken. Mit diesem Ziel war die Senkung der Steuer auf einbehaltene Gewinne begründet worden. Die "Unternehmen und nicht die Unternehmer" sollten gefördert werden. Doch mit der Möglichkeit, durch Ausschüttung früher thesaurierter Gewinne Steuern zu sparen, hat man offenbar genau das Gegenteil erreicht. Die Eigenkapitalbasis der Unternehmen wurde eher geschwächt. Dadurch wurde die Krisenauffälligkeit der Unternehmen erhöht, was bei der derzeitigen Wirtschaftslage fatale Auswirkungen haben kann.

Steuertechnisch gesehen, wäre es leicht gewesen, die Reform anders zu gestalten. Man hätte die früher bereits gezahlten Steuern zu Definitivsteuern erklären können, die im Falle der Ausschüttung nicht zurückerstattet worden wären. Das wäre recht und billig gewesen, denn niemand konnte erwarten, dass die damals geltenden hohen Steuern nicht endgültig sein würden.

Zum Glück ist die Rückerstattung begrenzt. Sie kann sich nur auf die Gewinne der Jahre 1994 bis 2000 beziehen. Die Unternehmen haben für die Korrektur der Ausschüttungsbelastung bis zum Jahr 2016 Zeit. Die Steuerausfälle des Jahres 2001 sind also nicht dauerhaft zu befürchten, könnten sich aber wiederholen.

In der Tat ist auch für 2002 Schlimmes zu erwarten. In Bayern hatten frühzeitig die Alarmglocken geschellt, besonders schlimm hat es Nordrhein-Westfalen und Hessen getroffen, die im ersten Halbjahr zusammen über eine Milliarde Euro mehr an Körperschaftssteuer zurückzahlen mussten, als sie einnehmen konnten. Die Verhältnisse in den Bundesländern sind uneinheitlich, Bayern schreibt mittlerweile wieder schwarze Zahlen. Dennoch lag das Aufkommen bei der Körperschaftsteuer im gesamten Bundesgebiet im ersten Halbjahr bei minus 648 Millionen Euro. Im Vorjahr war im gleichen Zeitraum noch ein echtes Aufkommen von über einer Milliarde Euro verzeichnet worden. Viele Unternehmen kommen offenbar erst jetzt auf die Idee, die neuen Möglichkeiten auszunutzen.

Die Steuerreform war gut, aber sie war des Guten zu viel. Anstatt bereits gezahlte Steuern zurückzuzahlen, hätte man die extreme Verringerung der Arbeitsanreize, die von der deutschen Einkommensteuer ausgeht, korrigieren können. Und man hätte die Personengesellschaften, also vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, besser behandeln können. Das wäre für die Wirtschaftswachstum und die gesamtwirtschaftliche Effizienz klüger gewesen.