„Sozialpakt für den Aufschwung im Osten. Fehler korrigieren“

Die Tarifpartner schließen ein Lohnstillhalteabkommen. Zum Ausgleich wird die Bevölkerung am ehemals volkseigenen Vermögen beteiligt.
Autor/en
Hans-Werner Sinn
Presseartikel von Hans-Werner Sinn (zusammen mit Gerlinde Sinn), WirtschaftsWoche 45, Nr. 42, 11. Oktober 1991, S. 204-210.

Deutschland steht im Verteilungskampf. Anstatt die Kräfte auf den Wiederaufbau des Ostens zu konzentrieren, verschleißt man sie im Gerangel um die Startpositionen im neuen System. Dabei geht die ostdeutsche Wischaft zugrunde, ohne daß klar wäre, bis wann sie durch neue Strukturen ersetzt sein wird.

Die Politiker haben wenig getan, diesen Verteilungskampf zu vermeiden, ja sie sind zum Teil selbst für ihn verantwortlich und beschränken sich darauf, ihn durch Sozialtransfers zu alimentieren. Der Wirtschaftspolitik unterliefen schwerwiegende Fehler. Falsch war der Versuch, zwei Drittel der privatisierbaren Wirtschaft an private Interessenten zu verkaufen. Dadurch wird die Kapitalbildung behindert, weil der Verkauf den Investoren Finanziernngsmittel entzieht, die dringend für Betriebssanierungen und andere Erneuerungsmaßnahmen gebraucht werden. Außerdem gerät der Verkauf zu einer Schleuderaktion, die Vermögenswerte nach einem Zufallsprinzip weit unter Wert verteilt. Ein deutliches Indiz dafür, daß ein geregelter Verkauf unmöglich ist, sind die enttäuschenden Erlöse der Treuhandanstalt. Während die Behörde den Wert ihres Vermögens noch im Herbst 1990 mit 600 Millarden Mark beziffert hatte, wurden bis zum Frühjahr 1991 nicht mehr als 5,8 Milliarden Mark eingenommen, was, hochgerechnet auf alle Verkäufe, Erlöse in der Gegend von 40 bis 50 Milliarden Mark oder gerade acht Prozent des geschätzten Wertes erwarten läßt.

Der schwerwiegendste Fehler der Politiker war, daß sie der Tarifautonomie vertrauten. Sie ignorierten dabei. daß diese nur dann sinnvoll ist, wenn sich etwa gleich starke Verhandlungspartner gegenüberstehen. Um ausgewogene Lohnabschlüsse zu erzielen, müssen den Gewerkschaften Unternehmervertreter gegenüberstehen, die sich einer Entwertung ihres Kapitals durch Lohnerhöhungen mit Macht widersetzen. Solche Vertreter gibt es aber im Osten wegen des geringen Privatisierungsgrades nicht.

Stellvertretend für die nicht existierenden Ostunternehmer haben westdeutsche Unternehmerverbände die Tarifverhandlungen übernommen. Sie vereinbarten mit Gewerkschaften, die ebenfalls unter starkem westlichen Emfluß standen, in bemerkenswerter Eintracht atemberaubende Lohnerhöhungen. Die heutige Massenarbeitslosigkeit von effektiv 25 Prozent beweist, daß die Lohnerhöhungen weit über das Maß hinausgehen, das durch Abwanderungen erzwungen wird.

Die zu Devisenkursen des Jahres 1990 berechneten industriellen Stundenlöhne sollen nach den Vereinbarungen der Tarifpartner in kürzester Frist vom Niveau eines wirtschaftlichen Schwellenlandes auf eine Weltspitzenposition katapultiert werden. Noch im Frühjahr 1990 lag Ostdeutschland im Hinblick auf seine Lohnkosten auf dem Niveau der Türkei, ein Jahr später stand es zwischen Griechenland und Irland, und 1993 soll es Australien und die USA überholen. Im gleichen Jahr will man dann sogar Japan aufs Korn nehmen, und 1995 möchte man es den skandinavischen Ländern gleichtun. Die verhängnisvollen wirtschaftlichen Fehler lassen sich durch einen Sozialpakt aus der Welt schaffen. Im einzelnen funktioniert der Pakt wie folgt: Es werden Unternehmer gesucht, die bereit und in der Lage sind, das Management der ostdeutschen Gesellschaften zu übernehmen und die nötigen Saniemngsinvestitionen zu finanzieren.

Die Investoren müssen jedoch keinen Kaufpreis an die Treuhandanstalt zahlen. Sie erhalten kostenlos eine Mehrheitsbeteiligung als Gegenleistung für das von ihnen eingebrachte Know-how und Sanierungskapital. Dafür räumen sie der Treuhandanstalt eine Restbeteiiigung am übergebenen Unternehmen ein, die den Wert des von der Treuhandanstalt eingebrachten Altkapitals widerspiegelt. Diese Privatisierungsmethode kann nach der herrschenden Rechtslage sofort praktiziert werden. Sie hat den Vorteil, daß sie die Unternehmer von der Pflicht befreit, zweimal zu zahlen: zunächst für den Erwerb der Altobjekte und später für die notwendigen Sanierungsinvestitionen.

Da die Käufer in diesem Fall mehr Mittel für Investitionen zur Verfügung haben, gewinnt der Aufschwung früher an Kraft. Auch ostdeutsche Manager, die nur mit Mühe die Mittel für die Sanierungsinvestitionen auftreiben können, haben so eine größere Chance, bei der Vergabe berücksichtigt zu werden.

 

Die Restbeteiligungen könnten an die ostdeutsche Bevölkemng verteilt werden. Denkbar ist, daß die Restbeteiiigungen dreigeteilt werden. Ein Drittel wird als Belegschaftsanteile ausgeteilt, ein Drittel geht zur Erfüllung des Auftrages des Einigungsvertrages (Artikel 25) für die 2 zu 1 umgestellten Geldbeträge an die  ostdeutschen Sparer, und ein Drittel wird nach dem Muster der Währungsumstellung an die allgemeine Bevöikerung verteilt.

 

Um die Beteiligungsrisiken gering zu halten, werden die beiden letztgenannten Drittel nicht direkt ausgeteilt, sondern einem Fonds „ostdeutsche Wirtschaft" zugewiesen, dessen Anteile dann weitergegeben wegen. Die Anteile sind während einer Übergangsfrist nicht handelbar, um erratische Marktentwicklungen zu vermeiden.

Nicht bilanzpflichtige Unternehmen und andere Wertobjekte, für die sich das Beteiligungsmodell nicht realisieren läßt, werden nicht gegen Barzahlung verkauft.Statt dessen übergibt der Käufer der Treuhand eine auf sich lautende  Schuldverschreibung im Wert des Objektes. Die Forderungen der Treuhandanstalt werden dem Fonds „ostdeutsche Wirtschaft" übergeben und weiter verteilt.

Wichtig ist, daß das Beteiligungsmodell durch ein Lohnstillhalteabkommen ergänzt wird. Sonst sind die Unternehmenswerte, die man verteilen kann, gering, und ohne das Beteiligungsmodell wird man die ostdeutschen Lohnbezieher nicht zum Verzicht auf die vereinbarten Steigerungen bewegen können. Um eine Verschlechterung der relativen Verteilungsposition zu vermeiden und eine Inflationsabsicherung  zu gewährleisten, werden die prozentualen westdeutschen Tariflohnsteigerungen und Arbeitszeitverkürzungen branchenweise übernommen, doch darüber hinaus gehende Lohnerhöhungen können nur in individuellen Arbeitskontrakten vereinbart werden.

Das Stillhalteabkommen fixiert also für vier Jahre die ostdeutschen Tariflöhne vom April des Jahres 1991 relativ zu den westdeutschen Tariflöhnen. Bei gegebenen Spannen zwischen Effektiv- und Tariflöhnen würde der Vorschlag die nominalen ostdeutschen Bruttomonatsverdienste bei 47 Prozent der Verdienste im Westen festhalten, was angesichts der Progressionsvorteile und der niedrigeren Mieten eine Nettoreallohnrelation von mindestens 60 Prozent bedeutet.

Der gro8e Vorteil des Lohnstillhalteabkommens ist die Abwendung des Beschäftigungsverbots im Osten, den die schon vereinbarten Tarifabschlüsse bedeuten. Durch dieses Abkommen bleiben Altunternehmen, die in einer Übergangsphase noch sinnvolle Beschäftigung bieten körnen, bestehen, und die Ansiedlung neuer Unternehmen mit neuen Arbeitsplätzen wird stimuliert.

Befürchtungen, die niedrigeren Tariflöhne würden übermäßige Abwanderungen in den Westen induzieren, sind unbegründet. Zum einen reduziert die geringere Arbeitslosigkeit den Wanderungsanreiz, zum anderen bezieht sich der Relativlohnstopp nur auf die Tariflöhne. Ostdeutschen Unternehmen bleibt es unbenommen, zur Verhinderung von Abwanderungen höhere Löhne zu bieten, und wenn sich das lohnt, dann werden sie es auch tun.

Der Sozialpakt ist kein Investivlohn- oder Gewinnbeteiligungsmodell. Diese erhöhen die Produktionskosten, weil sie lohn- oder zinsähnliche Abgaben vorsehen, und sind kein geeignetes Mittel, die Unternehmen rentabel zu machen. Die Restbeteiligungen, die nur einmal zum Zeitpunkt der Privatisierung einbehalten werden, haben dagegen keinerlei Kostencharakter und üben keine negativen Verhaltensanreize auf die Unternehmen aus.

Der Sozialpakt stellt ohne Zweifel einen gravierenden Eingriff in die Tarifautonomie dar, aber er ist nur die Reaktion auf einen nicht minder gravierenden Mißbrauch dieser Autonomie, der den Aufschwung im Osten im Keime zu ersticken droht. Der Sozialpakt ist ein Weg, mit Hilfe dessen die kollektive Unvernunft der Tarifpartner vielleicht gerade noch rechtzeitig gestoppt werden kann.