ifo Standpunkt Nr. 86: Nichts dazu gelernt: Herr Zumwinkel und die deutsche Vereinigung

Autor/en
Hans-Werner Sinn
München, 11. Juli 2007

Gerhard Schröder hat mit seiner Agenda 2010 den deutschen Mindestlohn gesenkt. Indem er einer Million Westdeutschen und einer Million Ostdeutschen die Arbeitslosenhilfe strich, hat er die Lohnansprüche gegenüber möglichen privaten Arbeitgebern gesenkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Arbeitnehmer wieder erhöht. Die Lohnzurückhaltung der letzten Zeit, die für einen Teil des viel zitierten Jobwunders verantwortlich ist, kann auch auf die Agenda 2010 zurückgeführt werden.

Nun stellt die Koalition Schröders Politik auf den Kopf, indem sie den impliziten Mindestlohn in Form der Arbeitslosenhilfe durch einen expliziten Mindestlohn ersetzt. Die gute Konjunktur macht verwegen. Beim Belastungstest scheint die Wirtschaft doch mehr auszuhalten, als man bislang gedacht hat.

Das ist freilich eine Illusion, denn die strukturellen Schwächen des Landes werden derzeit durch eine überschäumende Weltkonjunktur nur überdeckt. Wenn die Prognosen stimmen, wird die Weltwirtschaft dieses Jahr zum vierten Mal hintereinander um fünf Prozent wachsen. So etwas hat es seit 1950 nicht gegeben. Wenn der Boom vorüber ist, wird die Fragilität des deutschen Arbeitsmarktes von neuem hervortreten.

Zum Glück ist bei den Beschlüssen zum Mindestlohn das Schlimmste gerade noch verhindert worden. Den flächendeckenden Mindestlohn von 7,50 Euro wird es nicht geben. Er hätte von den 11% der in Westdeutschland und den 26% der in Ostdeutschland privat beschäftigten Arbeitnehmer, die weniger als 7,50 Euro verdienen, jeweils etwa ein Viertel arbeitslos gemacht. Insgesamt wären 800 Tausend private Jobs im Westen und 300 Tausend im Osten verschwunden.

Aber was nun kommen soll, ist schlimm genug. Für eine nicht näher beschriebene Zahl von Branchen soll die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge ausgeweitet werden. Wenn mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer der Branche in tarifgebundenen Betrieben arbeitet, also Betrieben, die im Arbeitgeberverband organisiert sind und deshalb Tariflöhne zahlen, können Arbeitgeberverband und Gewerkschaft eine Ausdehnung der Tariflöhne auf die anderen Betriebe verlangen. Auch wenn sich dort weder die Betriebsleitungen noch die Arbeitnehmer an den Lohnverhandlungen beteiligen wollen, werden sie doch dem Tarifdiktat der Mehrheit unterworfen. Die Allgemeinverbindlichkeit kann selbst dann ausgesprochen werden, wenn weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben arbeitet. Ein paritätisch von Gewerkschaft und Arbeitgeberverband besetztes Gremium von „Fachleuten“ soll in diesem Fall über die Allgemeinverbindlichkeit bestimmen. Dabei bezieht sich das Mehrheitskriterium nicht einmal auf die wirkliche Mehrheit, denn von den Arbeitnehmern, die in tarifgebundenen Betrieben arbeiten, dürfte kaum mehr als ein Fünftel aus Gewerkschaftsmitgliedern bestehen und rechtlich an Tariflöhne gebunden sein. So oder so können winzige Minderheiten die Marktlöhne diktieren.

Das ist ein Anschlag auf die freie Marktwirtschaft, weil der Konkurrenzmechanismus ausgehebelt wird: der bislang größte ordnungspolitische Sündenfall der großen Koalition. Die organisierten Unternehmen können in Zukunft ihrer Konkurrenz die Löhne aufzwingen, die sie auch selbst zahlen müssen. Kein Wunder, dass im Vorfeld der Entscheidung nicht nur Gewerkschaften, sondern auch manche Arbeitgeber in Berlin vorstellig wurden.

Es ist kein Geheimnis, dass auch die Deutsche Post dazugehörte, die nach der Abschaffung des Briefmonopols fürchtet, von United Parcel Service und anderen privaten Anbietern mit niedrigeren Löhnen unterboten zu werden. Dass das Ganze von der Politik als sozialer Akt zum Schutze der Geringverdiener verkauft wird, ist perfide. Das soziale Mäntelchen dient nur dazu, die Scham der nackten Interessenpolitik zu verdecken. Das hohe Briefporto zahlen diejenigen, die sich mit dem E-Mail noch nicht auskennen, und das sind in der Regel die ärmeren Schichten der Bevölkerung.

Das Thema hatten wir in Deutschland schon einmal. Als die Westarbeitgeber und die Westgewerkschaften nach der deutschen Vereinigung gen Osten zogen, um dort ihre Verbände zu gründen, war die Motivationslage ähnlich. Die selbsternannten Vertreter der Ostdeutschen vereinbarten in vielen Tarifbezirken eine vollständige Angleichung der Ostlöhne an das Westniveau innerhalb von fünf Jahren. Was als brüderliche Fürsorge für die vom Kommunismus unterdrückten Landsleute ausgegeben wurde, war auch damals kalte Interessenpolitik. Ohne Abwehrmaßnahmen wäre es für die Japaner und andere Investoren allzu verlockend gewesen, sich zu Löhnen, die bei einem Drittel der westdeutschen Löhne lagen, in Ostdeutschland einzunisten, um von dort aus die europäischen Märkte zu erobern. Das galt es zu verhindern. Zwar wurde die Tariflohnangleichung später, als nach der Privatisierung ostdeutsche Unternehmen entstanden waren, gestreckt und großenteils aufgehoben, weil die Unternehmen scharenweise aus den Arbeitgeberverbänden austraten. Doch kamen die neuen Bundesländer nie wieder von dem Sockel der hohen Löhne herunter, der durch die ersten Tarifverträge geschaffen worden war. Die Investoren gingen nach Irland, und der viel beschworene „sich selbst tragende Aufschwung“ kam niemals zustande. Ein Vorsprung von 14 Jahren, den die neuen Bundesländer bei der Integration in die Westmärkte gegenüber ihren ehemaligen Freunden aus den anderen Ex-Comecon-Ländern hatten, wurde leichtfertig verspielt. Nichts dazugelernt, kann man der Großen Koalition dazu leider nur attestieren.

Hans-Werner Sinn
Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft
Präsident des ifo Instituts

Revidierte Version. Zuerst erschienen unter dem Titel "Nichts dazu gelernt". Erschienen unter dem Titel "Nichts dazu gelernt", WirtschaftsWoche, Nr. 28, 9. Juli 2007, S. 130.