Merkel und die Spaltung Europas

Hans-Werner Sinn

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22. Juni 2018, S. 21.

Der Deal ist klar: Merkel unterstützt Macrons Forderung nach einem Eurozonenbudget, und dafür unterstützt Macron Merkel bei der Flüchtlingspolitik. Die deutsche Kanzlerin ist bereit, Milliarden und Abermilliarden dafür zu zahlen, dass die anderen EU-Partner zustimmen, dass Deutschland Flüchtlinge, die aus sicheren Drittländern stammen, an der Grenze zurückweisen kann. Dann hat sie die Bedingung, die Horst Seehofer ihr gesetzt hat, erfüllt. Aber die Kanzlerin zahlt für etwas, das bereits geltendes Recht ist und das sie auch so realisieren könnte.

Die Rechtslage hat der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier in einem historischen Vortrag bei einer Konferenz zur deutschen Verfassung am vorigen Wochenende auf Frauenchiemsee nochmals unmissverständlich dargelegt. Danach sieht die Dublin-Verordnung vor, dass in der Regel das erste sichere EU-Land, das ein Asylsuchender erreicht, für das Asylverfahren zuständig ist. Ein anderes EU-Land kann sich stattdessen als zuständig erklären und das Verfahren an sich ziehen, also einen Selbsteintritt erklären. Will es von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, muss es freilich die eigenen Gesetze einhalten, also das Grundgesetz und das deutsche Asylgesetz. Nach dem Grundgesetz kann niemand, der über ein sicheres Drittland einreist, in Deutschland Asyl beanspruchen, und nach dem Asylgesetz ist der Zutritt zu verweigern, wenn jemand die Einreise begehrt, um hier Asyl zu beantragen. Der Asylsuchende ist auch dann noch zurückzuweisen, wenn er unmittelbar hinter der Grenze aufgegriffen wird. Wenn er es freilich geschafft hat, ins Landesinnere zu gelangen, hat er Anspruch auf Einleitung eines Asylverfahrens in Deutschland. Für Asylbewerber gilt also die EU-interne Freizügigkeit nicht. Für sie besteht kein Recht auf freie Wahl des Aufenthalts- und Asylstaates.

Eine Schwierigkeit stellt das Schengen-Abkommen dar, nach dem zwischen Deutschland und einigen Nachbarländern keine Grenzkontrollen durchgeführt werden. Das Abkommen ist aber insoweit befristet suspendiert worden, als die Grenzkontrollen an vielen Binnengrenzen wiedereingeführt worden sind. Da ohnehin bereits kontrolliert wird, steht der Umsetzung des Rechts nichts mehr im Wege.

Auch die Rückweisung der über Italien kommenden Flüchtlinge an der französischen Grenze, die seit langem herrschende Praxis ist, belegt, dass die vielfach zu hörende Behauptung, das EU-Recht sei nicht mit den Rückweisungen kompatibel, bloß vorgeschoben ist. Allein im letzten Jahr hat Frankreich 85000 Personen zurückgewiesen. Seehofer will dem Vernehmen nach mit dem österreichischen Kanzler Kurz eine ähnliche Übereinkunft treffen. Tatsächlich hat die Kanzlerin jahrelang das herrschende Recht gebrochen und kritisiert Horst Seehofer, weil er es nun endlich einhalten will. Dass Angela Merkel bereit ist, Frankreich mit ihrer Zustimmung zum Eurobudget für ein Recht zu bezahlen, das Deutschland ohnehin schon gehört, ein an Absurdität nicht mehr zu überbietendes Manöver. Ist die Bloßstellung der CSU das wirklich wert?

Grenzkontrollen zuzulassen heißt im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Meinung nicht, dass die Freizügigkeit eingeschränkt wird, denn solche Kontrollen beschränken nicht das Recht der EU-Bürger, die Grenzen als Tourist oder zum Zweck der Berufsausübung frei zu passieren. Grenzkontrollen erlauben es vielmehr, zwischen Personen mit und ohne Freizügigkeitsrechten zu unterscheiden. Schließlich gilt die Freizügigkeit im EU-Gebiet ja auch für jene EU-Länder, die dem Schengen-Abkommen gar nicht angehören. So wie das bewachte Werkstor eines Unternehmens, das dem Schutz von Eigentumsrechten dient, den Freihandel nicht behindert, sondern im Grunde überhaupt erst ermöglicht, stehen auch Grenzkontrollen nicht im Widerspruch zu den EU-internen Freiheitsrechten, sondern helfen, sie zu sichern und die Eigentumsrechte der Staatsbürger an ihrem Land, der Infrastruktur und den Versicherungsleistungen des Sozialstaates vor Missbrauch zu schützen.

Dass die Kanzlerin aus durchsichtigen Motiven nun einem Eurobudget zustimmt, liegt auch schon deshalb nicht im deutschen Interesse, weil mit einem solchen Budget die Eurozone und nicht etwa die EU zu mehr Staatlichkeit verdichtet wird. So richtig es ist, dass die europäische Integration voranschreiten sollte, und so wichtig die von Macron und Merkel geplanten Projekte im Bereich der Verteidigung, der digitalen Ökonomie, der Hilfen für Afrika und der gemeinsamen Grenzkontrollen sind, so falsch ist es, dabei die Betonung auf die Eurozone zu legen. Denn die Eurozone umschließt nur eine Teilmenge der EU-Länder. Im Norden fehlen Dänemark und Schweden und im Osten Polen, die Tschechische Republik, Ungarn, Kroatien, Bulgarien und Rumänien. Bei den meisten dieser Länder ist gar nicht daran zu denken, dass sie auf absehbare Zeit dem Euro beitreten würden. So gesehen, läuft Angela Merkels Politik darauf hinaus, an Deutschlands Nord- und Ostgrenze eine Trennlinie zu ziehen und Mitteleuropa zu spalten.

Deutschland ist, abgesehen von den aus steuerlichen Gründen in den Niederlanden angesiedelten Holdings, der bei weitem größte Direktinvestor in Osteuropa. Die Nachbarn im Osten waren historisch stets ein integraler Bestandteil des mitteleuropäischen Kulturkreises. Es ist schlechterdings nicht akzeptabel, dass die deutsche Kanzlerin bereit ist, mitten durch diesen Kulturkreis eine Trennlinie zu ziehen, bloß um von ihren katastrophalen Versäumnissen in der Flüchtlingspolitik abzulenken und im fraktionsinternen Streit mit der CSU die Oberhand zu behalten.

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